Bauaufzüge
Als Bauaufzüge können elektrisch betriebene Seilaufzüge, Materialaufzüge und Transportbühnen für Personen und Material eingesetzt werden. Ab einer Aufstiegshöhe von 10 m im Gerüst ist der Einsatz von Aufzügen oder Transportbühnen gesetzlich vorgeschrieben, „wenn umfangreiche Materialien transportiert werden.“ (TRBS 2121 4.2).
Seilaufzüge: werden am Gerüststiel befestigt, Tragkraft ca. 60kg – 150 kg ( GEDA MINI 60 kg, GEDA MAXI 120 kg, Steinweg – Boy 150 kg)
Materialaufzüge: stehen vor dem Gerüst, Verankerungskräfte müssen beachtet werden und sind über das Gerüst direkt in die Gebäudefassade einzuleiten, Tragkraft ca. 200 -500 kg (Steinweg – Superlift 200 kg, GEDA 200 Z, GEDA 300 Z, GEDA 500 Z)
Transportbühnen für Personen und Material: stehen vor dem Gerüst, Verankerungskräfte müssen beachtet werden und sind über das Gerüst direkt in die Gebäudefassade einzuleiten, können sowohl als Bauaufzug vom Boden oder als Transportbühne auf der Bühne bedient werden. Als Zugang zu den Gerüstebenen ist zusätzlich ein spezielles Verschiebegeländer erforderlich. (GEDA 500 Z/ZP – max. 5 Personen oder bis 850 kg Material, GEDA 1500 Z/ZP – max 7 Personen oder bis 2000 kg für Material)