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HTG GmbHWir bieten Gerüstbauleistungen im gesamten Territorium von Mecklenburg/Vorpommern
Schutzdächer

Schutzdächer

Gefahrenbereiche in der Nähe turmartiger Bauwerke oder höher gelegener Arbeitsplätze so
ab sperren, dass unbewusstes Betreten verhindert wird. Unter berücksichtigung der BGV C22 „Bauarbeiten“

Wenn sich ein Gefahrenbereich nicht absperren lässt sind Schutzdächer anzubringen.
öffentlicher Bereich:

  • wenn sich der Gefahrenbereich nicht abgrenzen lässt beim Schutz des öffentlichen Verkehrs und von Passanten

Auf Baustelle:

  •  über Arbeitsplätzen und Verkehrswegen bei simultan durchzuführenden Arbeiten übereinander gelegenen Arbeitsplätzen,
  •  bei turmartigen Bauwerken (z.B. Schornsteinen, Türmen) im Gefahrenbereich.

Schutzdächer an Gerüsten:

  • mindestens 1,50 m breit
  • Überragen der Außenseite des Gerüstes um mindestens 0,60 m
  • Bordwand mindestens 0,60 m hoch